KREISVERWALTUNG COCHEM-ZELL
Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit Schuljahr
2025/2026
(unentgeltliche Schulbuchausleihe)
Abgabefrist: 17. März 2025
Ab sofort können die Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für den Schulträger Landkreis Cochem-Zell online eingereicht werden. Den Antrag können Sie im Bürgerportal Cochem-Zell bei der Leistung „Schulbuchausleihe“ online ausfüllen und abschicken.
Papier-Anträge werden nicht mehr entgegengenommen, da das Verfahren online durchgeführt wird.
Der Papier-Antrag ist daher nicht mehr zu verwenden.
Die vorzulegenden Einkommensnachweise sind an der entsprechenden Stelle im Online-Formular hochzuladen. Bitte achten Sie darauf alle geforderten Nachweise hochzuladen, da es sonst zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommt, weil die Unterlagen bei Ihnen nachgefordert werden müssten. Sollten Sie den Antrag per Smartphone oder Tablet stellen, können Sie über die Kamerafunktion die entsprechenden Nachweise abfotografieren und direkt hochladen.
Somit kann der Antrag auf Lernmittelfreiheit bequem von zu Hause aus und 7 Tage die Woche eingereicht werden.
Nach Absenden des Antrags über den Button „Abschließen und Versenden“ erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sollten Sie nicht alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Fehlermeldung und es wird angezeigt, welche Felder nicht bzw. nicht korrekt ausgefüllt wurden. Wird keine Fehlermeldung angezeigt, kontrollieren Sie bitte nach Absenden des Antrags, ob Sie eine Bestätigung per E-Mail bekommen haben. Nur
dann wurde der Antrag erfolgreich übermittelt.
Das Angebot gilt nur für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cochem-Zell, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen.
Über den Link gelangen Sie direkt zum Bürgerportal Cochem-Zell. Den entsprechenden Antrag auf Lernmittelfreiheit finden Sie in der Rubrik „Anträge/Formulare“.